Allgemeiner Informationsbogen
Luxemburgische Banken müssen ihren Kunden einmal im Jahr ein Merkblatt zur Verfügung stellen, in dem das offiziell anerkannte luxemburgische Einlagensicherungssystem beschrieben wird. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Artikel 185, Absatz 6, des Gesetzes vom 18. Dezember 2015 (FR/EN) über den Ausfall von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen.
In diesem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Ihr Einlagenversicherer der Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL, luxemburgischer Einlagensicherungsfonds) ist, eine öffentliche Einrichtung, dessen Aufgabe die Rückzahlung von Einlagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach dem Ausfall einer luxemburgischen Bank ist. Der FGDL ist eine von Ihrer Bank unabhängige Einrichtung, die nur im Falle einer Zahlungsunfähigkeit Ihrer Bank Zugang zu Ihren Kundenakten hat. Der FGDL ist nicht befugt, unter normalen Umständen, Daten über Sie mit Ihrer Bank auszutauschen und leitet auch keine Schreiben an Ihren Bankberater weiter.
Inhalt und Format des Einleger-Informationsbogens sind durch die luxemburgische Gesetzgebung im Rahmen der europäischen Harmonisierung der Einlagensicherungssysteme festgelegt. Das Schreiben gibt die Sicherungsobergrenze, die Anwendung auf verschiedene Konten desselben Inhabers, die Erstattungsfrist sowie die Kontaktdaten des FGDL an. Grund dieser Zusendung ist nicht etwa eine Änderung des Schutzniveaus oder eine Zahlungsunfähigkeit Ihrer Bank. Es handelt sich au nicht um ein Angebot für einen Kredit. Die Bank kommt lediglich ihrer gesetzlichen Pflicht nach.
Bei dem Standard Schreiben handelt es sich um eine einfache rechtliche Information, auf die Sie nicht reagieren müssen. Es ist daher nicht notwendig, Ihrer Bank zu antworten oder den FGDL zu kontaktieren.
Bei Fragen zu Ihrer Kontoführung oder sonstigen Mitteilungen in Bezug auf Ihr Konto (z.B. Adressänderung, Schließung eines Kontos…) wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank.